Donnerstag, 17. Februar 2011

Menschenrechte nun auch für Männer?

Vor ein paar Tagen hörte ich im Deutschlandfunk wieder einmal einen Beitrag, in dem es um die Beschneidung afrikanischer Mädchen ging. Pervers, sowas, dachte ich, aber was ist denn eigentlich mit den ganzen Knaben, denen aus ähnlichen Gründen (kollektiver religiöser Wahn & tradierter Sadismus) ein Stück vom Schwanz abgeschnitten wird? Gilt für männliche Kinder nicht der im Grundgesetz verankerte Schutz der körperlichen Unversehrtheit? Wie durch ein Wunder fiel mir die FAZ-Sonntagsausgabe vom 6. Februar [S.6]in die Hände. Dort wurde die steile These vorgetragen, daß auch die Genitalverstümmelung an männlichen Kindern ohne medizinische Notwendigkeit unter den § 223 des Strafgesetzbuches der BRD [Straftatbestand: Körperverletzung] fällt. Außerdem wurde in besagtem Artikel all das ins Reich des Mythos verwiesen, was bisher über die Beschneidung von Knaben so an verbrecherischem Unsinn verbreitet wurde, wie z. B. über die hygienischen Vorteile dieser Straftat betreffs der Verbreitung von AIDS und Gebärmutterhalskrebs. Für diese Thesen gibt es KEINE belastbaren Zahlen/Studien! Und der Protagonist der amerikanischen Variante, der Dr. Kelloggs mit den Cerialien, hatte bloß die sadistische Idee, kleinen Jungs durch diesen Eingriff den Spaß am Wichsen zu vermiesen... was in etwa der afrikanischen Intention bei der Verstümmelung der Mädchen entspricht. Der eigentliche Skandal aber ist: Wird an Mädchen rumgeschnippelt, dann ist das ein Verbrechen, wird kleinen Jungs an der Pfeife gesägt – dann muß man Toleranz für die Eigenheiten fremder Kulturen aufbringen. Hier drängt sich mir der Verdacht auf, daß Grund- & Strafgesetz in der BRD Männer nur sehr bedingt schützen!

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