Montag, 21. Juni 2010

Zum Public Viewing trotz Krankenschein? Der Meta Ratgeber WM 2010

Diese Frage wird in den Medien und Rategebern einfach immer ganz falsch gestellt und fahrlässig unsachgemäß beantwortet.
Hier ist die richtige Lösung:
Wer sich freiwillig die Fußball-WM ansieht, ist ohnehin als schwer gefährdet einzustufen... und wer dann auch noch freiwillig und bei diesem Wetter mit schalem Bier vor Großleinwänden herumlungert – der ist eindeutig krank (fatales Fußfieber mit letaler Prognose). Der Arbeitgeber sollte sich deshalb nach einem gesunden Mitarbeiter oder einem Bewerber mit heilbaren Krankheiten umsehen. Dem fiebernden Viewing-Patienten muß der Arbeitgeber aber eine angemessene Abfindung anbieten (z.B. wahlweise einen Kasten Schutheiss / Kindel / Berliner / Sternburg + Vuvusela & Deutschlandfahne ). Versäumt er dies, so muß der Ausbeuter nach § 137 AGB (und einem BAG-Urteil aus dem Juni 2006) den Krankenschein einfach fressen... und auf das Ableben des Arbeitnehmers oder das Achtelfinale warten. So einfach ist das.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen