Dienstag, 5. April 2011

Neu im StGB

Demnächst gilt der

§ 81 A: „Volksverdummung“

Jeder, der seine Mitbürger verdummt, und damit der stark bedrohten Bildungsrepublik Deutschland schadet, macht sich schwerst strafbar, denn die Volksverdummung ist ein roher Raubbau an unseren Kindern, dem Humankapital und der Zukunft des Landes und der Welt.

Um Massenverdummer, vor allem die, welche mit Massenmedien [maximale Verdummungs - Multipikatoren] zu tun haben, angemessen bestrafen zu können, wird die Todesstrafe demnächst wieder eingeführt.

Chinesische Experten für humanes Halsrecht und amerikanische Elektriker werden bereits eingeflogen.

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