Diese Frage wird in den Medien und Rategebern einfach immer ganz falsch gestellt und fahrlässig unsachgemäß beantwortet.
Hier ist die richtige Lösung:
Wer sich freiwillig die Fußball-WM ansieht, ist ohnehin als schwer gefährdet einzustufen... und wer dann auch noch freiwillig und bei diesem Wetter mit schalem Bier vor Großleinwänden herumlungert – der ist eindeutig krank (fatales Fußfieber mit letaler Prognose). Der Arbeitgeber sollte sich deshalb nach einem gesunden Mitarbeiter oder einem Bewerber mit heilbaren Krankheiten umsehen. Dem fiebernden Viewing-Patienten muß der Arbeitgeber aber eine angemessene Abfindung anbieten (z.B. wahlweise einen Kasten Schutheiss / Kindel / Berliner / Sternburg + Vuvusela & Deutschlandfahne ). Versäumt er dies, so muß der Ausbeuter nach § 137 AGB (und einem BAG-Urteil aus dem Juni 2006) den Krankenschein einfach fressen... und auf das Ableben des Arbeitnehmers oder das Achtelfinale warten. So einfach ist das.
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